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Ins Forum gekotzt
26.05.2008 17:36 von Tschuri Cazzino
haben Sie aber dafür reichlich. Es ist nicht die Aufgabe eines Gerichts Werturteile in einem Artikel zu goutieren oder abzulehnen, sondern lediglich abzuwägen wie weit die Meinungsfreiheit im Verhältnis mit persönlichen Empfindlichkeiten Einzelner gehen darf.
Wenn sich ein Hetero fon einem Schwulen straffrei als Nazi verunglimpfen lassen muss, müssen sich wohl auch Schwule damit abfinden abfällig bezeichnet zu werden, denn immerhin handelt es sich bei Ersterem um den Vorwurf eines Verbrechens und im zweiten Fall lediglich um eine Unhöflichkeit.