Bezeichnung „Berufsschwuchtel" ist eine Beleidigung.

Life Ball Organisator Gery Keszler gewinnt Prozess gegen Dimitrij Grieb


Wien (27. April 2010) – In einem Artikel der Wochenzeitung „Zur Zeit“, Nr. 29/30 2007, wurde Life Ball Organisator Gery Keszler unter dem Titel „Die Homoletten-Opfer-Lüge“ als „Berufsschwuchtel“ diskreditiert. Der Life Ball Organisator brachte daraufhin den Fall vor das Landesgericht für Strafsachen Wien, das im Dezember 2007 entschied, Keszler habe sich die Bezeichnung „Berufsschwuchtel“ gefallen zu lassen. Weiters wurde behauptet, Gery Keszler trage seine sexuelle Orientierung nach außen, was zur Folge hat, dass der Life Ball nicht als Aids-Charityveranstaltung wahrgenommen würde, sondern einen schwulen Lebensstil propagiere. Gery Keszler hat das damals ausgesprochene Urteil nicht hingenommen und ging in Berufung. Die Causa ging an das Oberlandesgericht Wien als Berufungsinstanz weiter, welches das Urteil aufhob und an das Landesgericht für Strafsachen Wien zurückverwies. Im zweiten Rechtsgang wurde nun der Verfasser des Artikels in der Wochenzeitung „Zur Zeit“, Dimitrij Grieb am 24. Juni 2009 zu einer bedingten Geldstrafe von EUR 750,- verurteilt, weil er Gery Keszler durch die Bezeichnung „Berufsschwuchtel“ im Sinne des § 115 Abs 1 StGB beleidigt hatte. Weiters wurde die Herausgeberin der Wochenzeitung „Zur Zeit“, die „W3“ Verlagsgesellschaft m.b.H, zur Zahlung einer Entschädigung von EUR 4.000,– und zur Urteilsveröffentlichung verpflichtet.

Die von Dimitrij Grieb als auch der „W3“ Verlagsgesellschaft m.b.H gegen dieses Urteil erhobene Berufung blieb ohne Erfolg. In der Verhandlung vom 21. April 2010 bestätigte das Oberlandesgericht Wien nun die Verurteilung des Herrn Grieb sowie der „W3“ Verlagsgesellschaft m.b.H. Die Schuldsprüche sind daher mittlerweile rechtskräftig.


„Mir ist es eine persönliche Genugtuung zu sehen, dass die Öffentlichkeit offen ausgetragene Diskriminierungen und Diffamierungen eines Menschein, nur weil er einer bestimmten Gruppe zugeordnet werden könnte, nicht akzeptiert. Die heutige Entscheidung des Gerichtes ist hoffentlich ein positives Zeichen für all jene sein, die schon viel zu lange Diffamierungen und Diskriminierungen, unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit, hinnehmen müssen“, so Gery Keszler. „Vielmehr lebt unsere Gesellschaft von der Vielfältigkeit der Menschen. Daraus ergeben sich neue Horizonte, finden unterschiedliche Kulturen zueinander und verbinden Menschen, egal welcher Herkunft, Religion, Hautfarbe oder sexuellen Orientierung“, so Keszler weiter.

Überhaupt gibt es eine große Diskrepanz zwischen der Realität und der Behauptung, Gery Keszler verdiene sein Geld mit „Schwulsein“. „Als Life Ball Organisator lukriere ich vielmehr Spendengeld, das dringend für das Betreiben und den Fortbestand zahlreicher nationaler und internationaler HIV/Aids-Organisationen und Projekten benötigt wird. Weiters möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass nicht ich alleine für den Life Ball Spenden sammle, sondern hinter mir eine enorm engagierte Truppe von Mitarbeitern und freiwilligen Helfern steht, ohne die die Durchführung des Life Balls gar nicht möglich wäre. Die Mehrheit dieses Teams ist übrigens weiblich und heterosexuell, was die Behauptung, ich verdiene mein Geld mit „Schwulsein“, wohl ein für allemal ad absurdum führt“, betont Gery Keszler. Herr Keszler beabsichtigt übrigens, den Entschädigungsbetrag, zu dessen Zahlung die „W3“ Verlagsgesellschaft m.b.H. verpflichtet wurde, einer wohltätigen Organisation zu spenden.

Die Aktion

Im Juli 2007 erschien in einer rechtsnationalen Wochenzeitung ein Artikel, der unter dem ungustiösen Titel „Die Homoletten-Opfer-Lüge“ dumpfe Vorurteile gegenüber Homosexuellen sowie die Verunglimpfung von HIV/Aids-Betroffenen zum Inhalt hatte. In selbigem Beitrag wurde Gery Keszler als „Berufsschwuchtel“ bezeichnet, wogegen er klagte. „Eigentlich“, so der Life Ball Organisator, „hätte ich gerne gegen den gesamten Artikel geklagt, was rechtlich aber nicht geht, meine Klage gegen Autor und Zeitung war aber immer stellvertretend für alle darin Beschimpften gedacht“. Dann geschah das Unglaubliche: Keszler verlor in erster Instanz, da die österreichische Justiz in der Begründung der Meinung ist, dass man sich als in der Öffentlichkeit stehender Mensch Kritik gefallen lassen müsse. Die Erklärung, inwiefern eine diskriminierende Beleidigung mit konstruktiver Kritik in Einklang zu bringen ist, blieb die Richterin allerdings schuldig.

Sturm der Entrüstung.

Zahlreiche Medien, Politiker und Vertreter aus Wirtschaft, Kunst & Kultur konnten und wollten dieses Urteil nicht fassen. Es bildete sich in kürzester Zeit eine breite Front der Solidarität, die Gery Keszler nicht nur veranlasste, in die zweite Instanz zu gehen, „weil ich nicht der Meinung bin, dass man sich zum Bürger zweiter Klasse stempeln lassen sollte“, sondern auch eine breit angelegte Anti-Diskriminierungs-kampagne zu starten. Das Echo Medienhaus erklärte sich sofort bereit, die Aktion zu unterstützen: Mehr als 120 Persönlichkeiten ließen sich für Wien live in eigens produzierten T-Shirts mit dem Aufdruck „berufsschwuchtel.org“ fotografieren und gaben Statements ab, echokom setzte die Homepage www.berufsschwuchtel.org um – und die Kampagne wird in der Eröffnung des Life Balls live im ORF präsentiert. Zudem werden die Shirts online zugunsten des Life Balls verkauft, sodass jedermann und jedefrau die Möglichkeit hat, sichtbar Flagge gegen Willkür und Diskriminierung zu zeigen.

Denn juristischen Spitzfindigkeiten ist nur mit Ironie und einem klaren Bekenntnis beizukommen!